Montag, 10. August 2009

8492 Wila

# Schuldner/Schuldnerin:
Stucker Charles Hans Hugo, Miteigentümer 1/2, von Bowil BE, geboren am 04.02.1955, Lochweid, 8492 Wila
# Schuldner/Schuldnerin:
Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümerin 1/2, von Bowil BE, geboren am 21.11.1957, Lochweid, 8492 Wila
# PLZ/Ort der Steigerung:
8492 Wila
Datum der Steigerung: 21.10.2009
# Zeit:
14:30
Lokal: Altes Primarschulhaus Wila, Stationsstrasse 11, im Erdgeschoss links
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:

4.2 Sonstige Angaben: Pfandeigentümer: Stucker Charles Hans Hugo und Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümer je zur Hälfe
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück
GR Bl 1240, Liegenschaft, Parzelle Nr. 788.01, Geen, Plan Nr. 43, mit ca 10'538 m2 mit folgender Aufteilung: Feld, Gebäude Nrn 1058/1059 und 1060 mit ca 5'299 m2 und Wald mit ca 5'239 m2
Angaben der Gebäudeversicherung: Wohnhaus, Gebäude Nr. 1058 Basiswert 1939: CHF 75'000.00, Schätzungswert: CHF 675'000.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Stallgebäude, Gebäude Nr. 1059, Basiswert 1939: CHF 9'000.00, Schätzungswert: CHF 80'800.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Garagengebäude, Gebäude Nr. 1060, Basiswert 1939: CHF 9'000,00, Schätzungswert: CHF 80'900.00, Schätzungsdatum: 23.02.2004, Lochweid.
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen laut Grundregisterauszug. (auf dem Katasterplan nicht eingezeichnet ist das Gebäude Nr. 1060)
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 785'000.00 (Verkehrswert)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
07. September bis und mit 16. September 2009 im Amtslokal des Betreibungsamtes Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, jeweils zu den Oeffnungszeiten: Mo – Do, Vormittag von 08.30 – 11.30 h, Di Nachmittag von 14.00 bis 18.30 h und Freitags von 07.30 bis 14.00 h durchgehend.
Besichtigung
Dienstag, 25. August 2009, 14.00 h, Freitag, 18. September 10.00 h, geführte Besichtigung des Wohnhauses. Die übrigen Gebäude sind frei zugänglich während ca. 90 Minuten.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Wila ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Betreibungsamt Wila
8494 Bauma

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