# chuldnerin:
Liberale Baugenossenschaft 4-Stern Freiamt, Bahnhofstrasse 16, 5242 Lupfig
# PLZ/Ort der Steigerung:
5200 Brugg
Datum der Steigerung: 02.09.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Brugg. Hauptstrasse 60 (2. Stock)
# Steigerungsobjekte:
1. Grundbuch Dottikon LB-Nr. 1711. Plan 48
20,23 a Gebäudeplatz und Umgelände, Othmarsingerstrasse
Gewerberaum und Carport Nr. 1204
Konkursamtliche Schatzung CHF 530'000.00
Das Grundstück befindet sich an der stark befahrenen Othmarsingerstrasse K266 (Kantonsstrasse).
Es liegt in der Wohn- und Gewerbezone der Gemeinde Dottikon.
2. Grundbuch Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44
je 1/44 Miteigentum an GB Nr. 1712
Konkursamtliche Schatzung CHF 11'000.- (gesamthaft)
Die 22 Grundstücke sind gesamthaft verpfändet und werden daher im Gesamtruf versteigert. Es finden keine Einzelrufe statt.
Bei diesen Grundstücken handelt es sich um 22 nicht erstellte Autoeinstellplätze (Last auf GB Dottikon LB-Nr. 1711: Ueberbau für Tiefgarage zG 1712).
# Bemerkungen:
Die Lastenverzeichnisse und die Steigerungsbedingungen liegen vom 3. August bis 12. August 2009 beim Konkursamt Aargau in Brugg (Hauptstrasse 8, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf.
Der Ersteigerer des Grundstückes GB Dottikon LB-Nr. 1711 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 5'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Der Ersteigerer der Grundstücke GB Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 5'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 1'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Montag, 10. August 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen