Montag, 10. August 2009

5726 Unterkulm

# Schuldnerin:
Hasag Immobilien und Treuhand AG, Alter Kirchweg 391, 5502 Hunzenschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
5726 Unterkulm
Datum der Steigerung: 07.10.2009
# Zeit:
14:15
Lokal: Gemeindehaus Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm, Gemeindesaal, 1. Stock
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom :
09.09.2009 bis: 18.09.2009
4.1 Ort der Auflage: Betreibungsamt, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon Nr. 062 768 82 68.
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Oberkulm Nr. 2028, Plan 36, Parzelle 1501
6.91 Aren Gebäudeplatz & Garten, Quartierweg, Mehrfamilienhaus Nr. 543
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 740'000.00.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55'000.00 in bar oder mit einem von einer schweizerischen Bank an die Order des Betreibungsamtes Oberkulm ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten, wovon Fr. 50'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und Fr. 5'000.00 zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 27.08.2009 beim Betreibungsamt Oberkulm, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Bilder: www. betreibungsamt-ag.ch

Betreibungsamt Oberkulm
5726 Unterkulm

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