Mittwoch, 16. Juni 2010
Montag, 10. August 2009
5200 Brugg
# chuldnerin:
Liberale Baugenossenschaft 4-Stern Freiamt, Bahnhofstrasse 16, 5242 Lupfig
# PLZ/Ort der Steigerung:
5200 Brugg
Datum der Steigerung: 02.09.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Brugg. Hauptstrasse 60 (2. Stock)
# Steigerungsobjekte:
1. Grundbuch Dottikon LB-Nr. 1711. Plan 48
20,23 a Gebäudeplatz und Umgelände, Othmarsingerstrasse
Gewerberaum und Carport Nr. 1204
Konkursamtliche Schatzung CHF 530'000.00
Das Grundstück befindet sich an der stark befahrenen Othmarsingerstrasse K266 (Kantonsstrasse).
Es liegt in der Wohn- und Gewerbezone der Gemeinde Dottikon.
2. Grundbuch Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44
je 1/44 Miteigentum an GB Nr. 1712
Konkursamtliche Schatzung CHF 11'000.- (gesamthaft)
Die 22 Grundstücke sind gesamthaft verpfändet und werden daher im Gesamtruf versteigert. Es finden keine Einzelrufe statt.
Bei diesen Grundstücken handelt es sich um 22 nicht erstellte Autoeinstellplätze (Last auf GB Dottikon LB-Nr. 1711: Ueberbau für Tiefgarage zG 1712).
# Bemerkungen:
Die Lastenverzeichnisse und die Steigerungsbedingungen liegen vom 3. August bis 12. August 2009 beim Konkursamt Aargau in Brugg (Hauptstrasse 8, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf.
Der Ersteigerer des Grundstückes GB Dottikon LB-Nr. 1711 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 5'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Der Ersteigerer der Grundstücke GB Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 5'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 1'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Liberale Baugenossenschaft 4-Stern Freiamt, Bahnhofstrasse 16, 5242 Lupfig
# PLZ/Ort der Steigerung:
5200 Brugg
Datum der Steigerung: 02.09.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Im Gerichtssaal des Bezirksgerichts Brugg. Hauptstrasse 60 (2. Stock)
# Steigerungsobjekte:
1. Grundbuch Dottikon LB-Nr. 1711. Plan 48
20,23 a Gebäudeplatz und Umgelände, Othmarsingerstrasse
Gewerberaum und Carport Nr. 1204
Konkursamtliche Schatzung CHF 530'000.00
Das Grundstück befindet sich an der stark befahrenen Othmarsingerstrasse K266 (Kantonsstrasse).
Es liegt in der Wohn- und Gewerbezone der Gemeinde Dottikon.
2. Grundbuch Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44
je 1/44 Miteigentum an GB Nr. 1712
Konkursamtliche Schatzung CHF 11'000.- (gesamthaft)
Die 22 Grundstücke sind gesamthaft verpfändet und werden daher im Gesamtruf versteigert. Es finden keine Einzelrufe statt.
Bei diesen Grundstücken handelt es sich um 22 nicht erstellte Autoeinstellplätze (Last auf GB Dottikon LB-Nr. 1711: Ueberbau für Tiefgarage zG 1712).
# Bemerkungen:
Die Lastenverzeichnisse und die Steigerungsbedingungen liegen vom 3. August bis 12. August 2009 beim Konkursamt Aargau in Brugg (Hauptstrasse 8, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf.
Der Ersteigerer des Grundstückes GB Dottikon LB-Nr. 1711 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 5'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Der Ersteigerer der Grundstücke GB Dottikon LB-Nrn. 1712.23 bis 1712.44 hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 5'000.00 in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 1'000.00 zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung, Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
5200 Brugg
# Schuldner/in:
Amsler Bernhard, Oberdorfstrasse 21, 5107 Schinznach-Dorf
# PLZ/Ort der Steigerung:
5200 Brugg
Datum der Steigerung: 18.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Gerichtssaal des Bezirksgerichts Brugg, Hauptstrasse 60 (2. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom:
17.08.2009 bis: 26.08.2009
4.1 Ort der Auflage: Konkursamt Aargau in Brugg (Hauptstrasse 8, 1. Stock)
# Steigerungsobjekte:
GB Holderbank LB-Nr. 129, Plan 21
5,29 a Gebäudeplatz, Mitteldorf
konkursamtliche Schätzung: CHF 100'000.-
Das Grundstück befindet sich in der WG2, Wohn- und Gewerbezone, der Gemeinde Holderbank. Die Parzelle hat eine leichte Hanglage und ist stark lärmbelastet durch die angrenzende Kantonsstrasse.
# Bemerkungen:
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 20'000.- in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 5'000.- zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung. Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Es wird ausdrücklich auf den Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
Amsler Bernhard, Oberdorfstrasse 21, 5107 Schinznach-Dorf
# PLZ/Ort der Steigerung:
5200 Brugg
Datum der Steigerung: 18.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Gerichtssaal des Bezirksgerichts Brugg, Hauptstrasse 60 (2. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom:
17.08.2009 bis: 26.08.2009
4.1 Ort der Auflage: Konkursamt Aargau in Brugg (Hauptstrasse 8, 1. Stock)
# Steigerungsobjekte:
GB Holderbank LB-Nr. 129, Plan 21
5,29 a Gebäudeplatz, Mitteldorf
konkursamtliche Schätzung: CHF 100'000.-
Das Grundstück befindet sich in der WG2, Wohn- und Gewerbezone, der Gemeinde Holderbank. Die Parzelle hat eine leichte Hanglage und ist stark lärmbelastet durch die angrenzende Kantonsstrasse.
# Bemerkungen:
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 20'000.- in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Check zu leisten. Diese Zahlung erfolgt im Umfang von CHF 5'000.- zur Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung. Rest auf Anrechnung am Zuschlagspreis.
Es wird ausdrücklich auf den Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1.10.1984 aufmerksam gemacht.
5330 Zurzach
# Schuldner/Schuldnerin:
Binder René, Schlierbach 11, 5420 Ehrendingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Binder Andrea, Unterdorfstrasse 11, 5305 Unterendingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5330 Zurzach
Datum der Steigerung: 09.10.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Rathaus, Hauptstrasse 50, Zimmer 210 im 2. Stock
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:
4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung: nach Vereinbarung (Tel.056 250 65 05) www.betreibungsamt-zurzach.ch
# Eingabefrist:
21.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundpfand:
GB Unterendingen LB Nr. 29, Plan 10
6,72 Aren Gebäudeplatz, Garten
Einfamilienhaus mit Schopf und Gartenhaus
Gebäude Nr. 11, Gemeinde Unterendingen
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 416'000.00
Die Liegenschaft ist Teil einer Häuserzeile im Unterdorf an ebener Lage in der Dorfkernzone DK. Das ehemalige Kleinbauernhaus wird heute genutzt als Einfamilienhaus mit Garage und Schopf. Im Garten befindet sich ein Gartenhaus mit Schwedenofen.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, CHF 50'000.00 in bar oder per Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Unterendingen, 5330 Zurzach zu leisten. Davon dienen CHF 10’000,00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 40'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer Juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Oktober 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 01.Oktober 1984 sowie auf die ab 01. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Betreibungsamt Zurzach
5330 Zurzach
Binder René, Schlierbach 11, 5420 Ehrendingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Binder Andrea, Unterdorfstrasse 11, 5305 Unterendingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5330 Zurzach
Datum der Steigerung: 09.10.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Rathaus, Hauptstrasse 50, Zimmer 210 im 2. Stock
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:
4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung: nach Vereinbarung (Tel.056 250 65 05) www.betreibungsamt-zurzach.ch
# Eingabefrist:
21.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundpfand:
GB Unterendingen LB Nr. 29, Plan 10
6,72 Aren Gebäudeplatz, Garten
Einfamilienhaus mit Schopf und Gartenhaus
Gebäude Nr. 11, Gemeinde Unterendingen
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 416'000.00
Die Liegenschaft ist Teil einer Häuserzeile im Unterdorf an ebener Lage in der Dorfkernzone DK. Das ehemalige Kleinbauernhaus wird heute genutzt als Einfamilienhaus mit Garage und Schopf. Im Garten befindet sich ein Gartenhaus mit Schwedenofen.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, CHF 50'000.00 in bar oder per Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Unterendingen, 5330 Zurzach zu leisten. Davon dienen CHF 10’000,00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 40'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer Juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Oktober 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 01.Oktober 1984 sowie auf die ab 01. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Betreibungsamt Zurzach
5330 Zurzach
8492 Wila
# Schuldner/Schuldnerin:
Stucker Charles Hans Hugo, Miteigentümer 1/2, von Bowil BE, geboren am 04.02.1955, Lochweid, 8492 Wila
# Schuldner/Schuldnerin:
Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümerin 1/2, von Bowil BE, geboren am 21.11.1957, Lochweid, 8492 Wila
# PLZ/Ort der Steigerung:
8492 Wila
Datum der Steigerung: 21.10.2009
# Zeit:
14:30
Lokal: Altes Primarschulhaus Wila, Stationsstrasse 11, im Erdgeschoss links
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:
4.2 Sonstige Angaben: Pfandeigentümer: Stucker Charles Hans Hugo und Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümer je zur Hälfe
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück
GR Bl 1240, Liegenschaft, Parzelle Nr. 788.01, Geen, Plan Nr. 43, mit ca 10'538 m2 mit folgender Aufteilung: Feld, Gebäude Nrn 1058/1059 und 1060 mit ca 5'299 m2 und Wald mit ca 5'239 m2
Angaben der Gebäudeversicherung: Wohnhaus, Gebäude Nr. 1058 Basiswert 1939: CHF 75'000.00, Schätzungswert: CHF 675'000.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Stallgebäude, Gebäude Nr. 1059, Basiswert 1939: CHF 9'000.00, Schätzungswert: CHF 80'800.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Garagengebäude, Gebäude Nr. 1060, Basiswert 1939: CHF 9'000,00, Schätzungswert: CHF 80'900.00, Schätzungsdatum: 23.02.2004, Lochweid.
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen laut Grundregisterauszug. (auf dem Katasterplan nicht eingezeichnet ist das Gebäude Nr. 1060)
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 785'000.00 (Verkehrswert)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
07. September bis und mit 16. September 2009 im Amtslokal des Betreibungsamtes Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, jeweils zu den Oeffnungszeiten: Mo – Do, Vormittag von 08.30 – 11.30 h, Di Nachmittag von 14.00 bis 18.30 h und Freitags von 07.30 bis 14.00 h durchgehend.
Besichtigung
Dienstag, 25. August 2009, 14.00 h, Freitag, 18. September 10.00 h, geführte Besichtigung des Wohnhauses. Die übrigen Gebäude sind frei zugänglich während ca. 90 Minuten.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Wila ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Wila
8494 Bauma
Stucker Charles Hans Hugo, Miteigentümer 1/2, von Bowil BE, geboren am 04.02.1955, Lochweid, 8492 Wila
# Schuldner/Schuldnerin:
Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümerin 1/2, von Bowil BE, geboren am 21.11.1957, Lochweid, 8492 Wila
# PLZ/Ort der Steigerung:
8492 Wila
Datum der Steigerung: 21.10.2009
# Zeit:
14:30
Lokal: Altes Primarschulhaus Wila, Stationsstrasse 11, im Erdgeschoss links
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis:
4.2 Sonstige Angaben: Pfandeigentümer: Stucker Charles Hans Hugo und Stucker-Schumacher Beatrice, Miteigentümer je zur Hälfe
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstück
GR Bl 1240, Liegenschaft, Parzelle Nr. 788.01, Geen, Plan Nr. 43, mit ca 10'538 m2 mit folgender Aufteilung: Feld, Gebäude Nrn 1058/1059 und 1060 mit ca 5'299 m2 und Wald mit ca 5'239 m2
Angaben der Gebäudeversicherung: Wohnhaus, Gebäude Nr. 1058 Basiswert 1939: CHF 75'000.00, Schätzungswert: CHF 675'000.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Stallgebäude, Gebäude Nr. 1059, Basiswert 1939: CHF 9'000.00, Schätzungswert: CHF 80'800.00, Schätzungsdatum: 18.12.2003, Lochweid. Garagengebäude, Gebäude Nr. 1060, Basiswert 1939: CHF 9'000,00, Schätzungswert: CHF 80'900.00, Schätzungsdatum: 23.02.2004, Lochweid.
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen laut Grundregisterauszug. (auf dem Katasterplan nicht eingezeichnet ist das Gebäude Nr. 1060)
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 785'000.00 (Verkehrswert)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
07. September bis und mit 16. September 2009 im Amtslokal des Betreibungsamtes Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, jeweils zu den Oeffnungszeiten: Mo – Do, Vormittag von 08.30 – 11.30 h, Di Nachmittag von 14.00 bis 18.30 h und Freitags von 07.30 bis 14.00 h durchgehend.
Besichtigung
Dienstag, 25. August 2009, 14.00 h, Freitag, 18. September 10.00 h, geführte Besichtigung des Wohnhauses. Die übrigen Gebäude sind frei zugänglich während ca. 90 Minuten.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Wila ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Wila
8494 Bauma
5726 Unterkulm
# Schuldnerin:
Hasag Immobilien und Treuhand AG, Alter Kirchweg 391, 5502 Hunzenschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
5726 Unterkulm
Datum der Steigerung: 07.10.2009
# Zeit:
14:15
Lokal: Gemeindehaus Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm, Gemeindesaal, 1. Stock
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom :
09.09.2009 bis: 18.09.2009
4.1 Ort der Auflage: Betreibungsamt, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon Nr. 062 768 82 68.
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Oberkulm Nr. 2028, Plan 36, Parzelle 1501
6.91 Aren Gebäudeplatz & Garten, Quartierweg, Mehrfamilienhaus Nr. 543
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 740'000.00.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55'000.00 in bar oder mit einem von einer schweizerischen Bank an die Order des Betreibungsamtes Oberkulm ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten, wovon Fr. 50'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und Fr. 5'000.00 zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 27.08.2009 beim Betreibungsamt Oberkulm, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Bilder: www. betreibungsamt-ag.ch
Betreibungsamt Oberkulm
5726 Unterkulm
Hasag Immobilien und Treuhand AG, Alter Kirchweg 391, 5502 Hunzenschwil
# PLZ/Ort der Steigerung:
5726 Unterkulm
Datum der Steigerung: 07.10.2009
# Zeit:
14:15
Lokal: Gemeindehaus Unterkulm, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm, Gemeindesaal, 1. Stock
# Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom :
09.09.2009 bis: 18.09.2009
4.1 Ort der Auflage: Betreibungsamt, Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
4.2 Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon Nr. 062 768 82 68.
# Eingabefrist:
27.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Oberkulm Nr. 2028, Plan 36, Parzelle 1501
6.91 Aren Gebäudeplatz & Garten, Quartierweg, Mehrfamilienhaus Nr. 543
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 740'000.00.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang.
# Bemerkungen:
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55'000.00 in bar oder mit einem von einer schweizerischen Bank an die Order des Betreibungsamtes Oberkulm ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten, wovon Fr. 50'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und Fr. 5'000.00 zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis zum 27.08.2009 beim Betreibungsamt Oberkulm, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Bilder: www. betreibungsamt-ag.ch
Betreibungsamt Oberkulm
5726 Unterkulm
Freitag, 17. Juli 2009
5070 Frick
# Schuldnerin:
ABR Beratungsteam AG, Bluemetstich 3, 5073 Gipf-Oberfrick
# PLZ/Ort der Steigerung:
5070 Frick
Datum der Steigerung: 09.07.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Hauptstrasse 48, im Saal des Gemeindehauses (1. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
16.06.2009 bis: 25.06.2009
Ort der Auflage: jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Regionalen Betreibungsamt
# Eingabefrist:
02.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Gipf-Oberfrick Nr. 902, Plan 18, Gebäudeplatz, Umgelände, Bluemetstich 3, haltend 12a 68m2 mit Einfamilienhaus, Garage, Sitzplatz Nr. 661
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'107'500.00 (rechtskräftig gemäss Urteil vom 17. März 2009 des Bezirksgerichtes Laufenburg)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 2. bis 4. Rang.
# Bemerkungen:
Besichtigung: Der Termin ist beim Betreibungsamt Gipf-Oberfrick (062/865’28’20) anzufragen.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird, sowie einen Vorschuss für die Kosten der Eigentumsübertragung von CHF 10'000.00 in bar oder mittels eines von einer Schweizer Bank an die Order des Betreibungsamtes Gipf-Oberfrick ausgestellten Checks bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 01. Oktober 1984 sowie auf die ab 01. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
ABR Beratungsteam AG, Bluemetstich 3, 5073 Gipf-Oberfrick
# PLZ/Ort der Steigerung:
5070 Frick
Datum der Steigerung: 09.07.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Hauptstrasse 48, im Saal des Gemeindehauses (1. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
16.06.2009 bis: 25.06.2009
Ort der Auflage: jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Regionalen Betreibungsamt
# Eingabefrist:
02.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Gipf-Oberfrick Nr. 902, Plan 18, Gebäudeplatz, Umgelände, Bluemetstich 3, haltend 12a 68m2 mit Einfamilienhaus, Garage, Sitzplatz Nr. 661
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'107'500.00 (rechtskräftig gemäss Urteil vom 17. März 2009 des Bezirksgerichtes Laufenburg)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 2. bis 4. Rang.
# Bemerkungen:
Besichtigung: Der Termin ist beim Betreibungsamt Gipf-Oberfrick (062/865’28’20) anzufragen.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird, sowie einen Vorschuss für die Kosten der Eigentumsübertragung von CHF 10'000.00 in bar oder mittels eines von einer Schweizer Bank an die Order des Betreibungsamtes Gipf-Oberfrick ausgestellten Checks bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 01. Oktober 1984 sowie auf die ab 01. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
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