# Schuldner/Schuldnerin:
Meier-Weidmann René, geboren am 27.11.1941, Hofrain 21, 5420 Ehrendingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5420 Ehrendingen
Datum der Steigerung: 12.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Gemeindesaal neben Betreibungsamt Gemeindehaus, Dorfstrasse 16, 5420 Ehrendingen
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
22.06.2009 bis: 01.07.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil Dorfstr. 16, 5420 Ehrendingen
# Eingabefrist:
20 Tage nach der Publikation
# Steigerungsobjekte:
GB Ehrendingen Nr. 3016, Plan 61, Parz. 3490
10.85 a Gebäudeplatz und Umgelände, Acker und Wiese, Hofrain 21
1301 Einfamilienhaus, Anbau, Gartenhaus
1094 Sauna, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch.
# Bemerkungen:
Besichtigung des Grundstückes nach Absprache mit dem Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil (Tel. 056 200 77 80)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70‘000.-- in bar oder mittels Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Ehrendingen-Freienwil zu leisten. Davon werden Fr. 10'000.-- für die Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung verwendet. Fr. 60‘000.-- werden vollumfänglich am Kaufpreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Freitag, 17. Juli 2009
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