# Schuldnerin:
ABR Beratungsteam AG, Bluemetstich 3, 5073 Gipf-Oberfrick
# PLZ/Ort der Steigerung:
5070 Frick
Datum der Steigerung: 09.07.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Hauptstrasse 48, im Saal des Gemeindehauses (1. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
16.06.2009 bis: 25.06.2009
Ort der Auflage: jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Regionalen Betreibungsamt
# Eingabefrist:
02.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Gipf-Oberfrick Nr. 902, Plan 18, Gebäudeplatz, Umgelände, Bluemetstich 3, haltend 12a 68m2 mit Einfamilienhaus, Garage, Sitzplatz Nr. 661
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'107'500.00 (rechtskräftig gemäss Urteil vom 17. März 2009 des Bezirksgerichtes Laufenburg)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 2. bis 4. Rang.
# Bemerkungen:
Besichtigung: Der Termin ist beim Betreibungsamt Gipf-Oberfrick (062/865’28’20) anzufragen.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird, sowie einen Vorschuss für die Kosten der Eigentumsübertragung von CHF 10'000.00 in bar oder mittels eines von einer Schweizer Bank an die Order des Betreibungsamtes Gipf-Oberfrick ausgestellten Checks bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 01. Oktober 1984 sowie auf die ab 01. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Freitag, 17. Juli 2009
5322 Koblenz
# Schuldner/Schuldnerin:
Accola Andreas, von Davos, geboren am 04.11.1968, Rest. Waldibrüggli, 6032 Emmen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5322 Koblenz
Datum der Steigerung: 26.06.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Restaurant Alla Stazione, Bahnhofstrasse 54, 5322 Koblenz
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
10.06.2009 bis: 19.06.2009
Ort der Auflage: Büro des Betreibungsamtes Koblenz, Hauptstrasse 20, 5314 Kleindöttingen
# Eingabefrist:
02.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Koblenz Nr. 370, Kat. Plan 29, Parzelle 764, Einfamilienhaus und Anbauten, Landstrasse 25, 5322 Koblenz.
2,83 Aren Gebäudeplatz, Garten.
Betreibungsamtliche Schätzung CHF 120'000.00
Die Liegenschaft befindet sich mitten im Dorf an ebener Lage. In der Nachbarschaft sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, ein Landwirtschaftsbetrieb und ein Restaurant angesiedelt.
Das Baujahr des Hauses ist nicht bekannt. 1937 wurden wesentliche Um- und Ausbauten realisiert. Die Wohnung ist im heutigen Zustand unbewohnbar. Eine Totalsanierung ist unumgänglich, die Schätzung erfolgt deshalb auf der Basis der verwendbaren Bausubstanz unter der Berücksichtigung der mutmasslichen Aus- und Abbruchkosten.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 20'000.00 in bar oder per Bankcheck (lautend auf eine Schweizer Bank) an die Order des Betreibungsamtes Koblenz, 5314 Kleindöttingen zu leisten. Davon dienen CHF 2'000.00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 18'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Accola Andreas, von Davos, geboren am 04.11.1968, Rest. Waldibrüggli, 6032 Emmen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5322 Koblenz
Datum der Steigerung: 26.06.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Restaurant Alla Stazione, Bahnhofstrasse 54, 5322 Koblenz
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
10.06.2009 bis: 19.06.2009
Ort der Auflage: Büro des Betreibungsamtes Koblenz, Hauptstrasse 20, 5314 Kleindöttingen
# Eingabefrist:
02.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Koblenz Nr. 370, Kat. Plan 29, Parzelle 764, Einfamilienhaus und Anbauten, Landstrasse 25, 5322 Koblenz.
2,83 Aren Gebäudeplatz, Garten.
Betreibungsamtliche Schätzung CHF 120'000.00
Die Liegenschaft befindet sich mitten im Dorf an ebener Lage. In der Nachbarschaft sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, ein Landwirtschaftsbetrieb und ein Restaurant angesiedelt.
Das Baujahr des Hauses ist nicht bekannt. 1937 wurden wesentliche Um- und Ausbauten realisiert. Die Wohnung ist im heutigen Zustand unbewohnbar. Eine Totalsanierung ist unumgänglich, die Schätzung erfolgt deshalb auf der Basis der verwendbaren Bausubstanz unter der Berücksichtigung der mutmasslichen Aus- und Abbruchkosten.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 20'000.00 in bar oder per Bankcheck (lautend auf eine Schweizer Bank) an die Order des Betreibungsamtes Koblenz, 5314 Kleindöttingen zu leisten. Davon dienen CHF 2'000.00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 18'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
5610 Wohlen
# Schuldner/Schuldnerin:
Hediger Peter, von Reinach/AG, geboren am 28.07.1954, Flurweg 1, 3066 Stettlen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5610 Wohlen
Datum der Steigerung: 03.07.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: 5610 Wohlen, Gemeindehaus, 2. Stock Zimmer 206
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
12.06.2009 bis: 22.06.2009
Ort der Auflage: 5610 Wohlen, Büro des Betreibungsamtes
# Eingabefrist:
04.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Wohlen Nr. 5058, Stockwerkeigentum 25/1000 an der Liegenschaft LB Nr. 3414 mit Sonderrecht an der 2 1/2 - Zimmerwohnung im 2. Obergeschoss mit Keller, Einheit B2
lt. Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen 1976 B 3407
Hediger Peter, von Reinach/AG, geboren am 28.07.1954, Flurweg 1, 3066 Stettlen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5610 Wohlen
Datum der Steigerung: 03.07.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: 5610 Wohlen, Gemeindehaus, 2. Stock Zimmer 206
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
12.06.2009 bis: 22.06.2009
Ort der Auflage: 5610 Wohlen, Büro des Betreibungsamtes
# Eingabefrist:
04.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Wohlen Nr. 5058, Stockwerkeigentum 25/1000 an der Liegenschaft LB Nr. 3414 mit Sonderrecht an der 2 1/2 - Zimmerwohnung im 2. Obergeschoss mit Keller, Einheit B2
lt. Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen 1976 B 3407
5040 Schöftland
# Schuldner/Schuldnerin:
Hunn Didier, von Aarau und Egliswil, geboren am 30.05.1966, Schlattstrasse 1, 4654 Lostorf
# PLZ/Ort der Steigerung:
5040 Schöftland
Datum der Steigerung: 09.07.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Mehrzweckgebäude, Theorieraum 1. Stock, Breiteweg 4
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft: Mittwoch, 27.05.2009, 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag, 18.06.2009, 10.00 – 11.00 Uhr, jeweils direkt vor Ort
# Eingabefrist:
03.06.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstücke:
1. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch Blatt 1969, Plan 21, Parzelle 1464 7.93 Aren Hausplatz und Garten; Kirchgasse, Bauzone WG3, Ausnützungsziffer 0.70
2. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.2, Stockwerkeigentum: 183/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 2, 1. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 11 und 12, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
3. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.3, Stockwerkeigentum: 134/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 4 1/2- Zimmerwohnung Nr. 3, 1. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 13 und 14, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
4. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.4, Stockwerkeigentum: 316/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 6 1/2- Zimmerwohnung Nr. 4, 2. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 15 -35, sowie an der Dachterrasse, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
5. Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks
In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch Nr. 339, Plan 21, Parzelle 974, Kirchgasse 174, 16.47 Aren Gebäudeplatz, Parkplatz und Umgelände; Kirchgasse, Beim Kaufhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Büroanbau Nord Nr. 174
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der Grundstücke:
1. GB 1969, Plan 21, Parzelle 1464: CHF 230'000.00
2. Stockwerkeigentum 339.2: CHF 420'000.00
3. Stockwerkeigentum 339.3: CHF 530'000.00
4. Stockwerkeigentum 339.4: CHF1'020'000.00
5. Grundstück Nr. 339, Plan 21, Parzelle 974: CHF 2'700'000.00
Fahrnisbau: Natel D-Station Nr. 531
Eigentümerin: Swisscom-Immobilien AG, Olten
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses vom 15.06.2009 bis 24.06.2009 im Büro des Regionalen Betreibungsamtes in Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland, Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.45 Uhr / Montag bis 17.45 Uhr.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme für Objekt 1: Bauparzelle 1464 CHF 15'000.00; 2. (332.2) und 3. (332.3) CHF 25'000.00 sowie für 4. (332.4) CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Uerkheim, Postfach, 5040 Schöftland, ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Hunn Didier, von Aarau und Egliswil, geboren am 30.05.1966, Schlattstrasse 1, 4654 Lostorf
# PLZ/Ort der Steigerung:
5040 Schöftland
Datum der Steigerung: 09.07.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Mehrzweckgebäude, Theorieraum 1. Stock, Breiteweg 4
# Steigerungsbedingungen:
Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft: Mittwoch, 27.05.2009, 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag, 18.06.2009, 10.00 – 11.00 Uhr, jeweils direkt vor Ort
# Eingabefrist:
03.06.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundstücke:
1. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch Blatt 1969, Plan 21, Parzelle 1464 7.93 Aren Hausplatz und Garten; Kirchgasse, Bauzone WG3, Ausnützungsziffer 0.70
2. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.2, Stockwerkeigentum: 183/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 2, 1. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 11 und 12, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
3. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.3, Stockwerkeigentum: 134/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 4 1/2- Zimmerwohnung Nr. 3, 1. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 13 und 14, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
4. In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch 339.4, Stockwerkeigentum: 316/1000 Miteigentum an Grundbuch Blatt 339, Plan 11, Parzelle 947, mit Sonderrecht an der 6 1/2- Zimmerwohnung Nr. 4, 2. OG der Liegenschaft an der Kirchgasse 174, Staffelbach sowie dem ausschliesslichen Benützungsrecht an den Autoabstellplätzen im Freien Nr. 15 -35, sowie an der Dachterrasse, gemäss Art. 11 des Benutzungs- und Verwaltungsreglementes für die Stockwerkeigentumsverhältnisse an der Liegenschaft
5. Beschrieb des zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks
In der Gemeinde Staffelbach, laut Grundbuch Nr. 339, Plan 21, Parzelle 974, Kirchgasse 174, 16.47 Aren Gebäudeplatz, Parkplatz und Umgelände; Kirchgasse, Beim Kaufhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Büroanbau Nord Nr. 174
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der Grundstücke:
1. GB 1969, Plan 21, Parzelle 1464: CHF 230'000.00
2. Stockwerkeigentum 339.2: CHF 420'000.00
3. Stockwerkeigentum 339.3: CHF 530'000.00
4. Stockwerkeigentum 339.4: CHF1'020'000.00
5. Grundstück Nr. 339, Plan 21, Parzelle 974: CHF 2'700'000.00
Fahrnisbau: Natel D-Station Nr. 531
Eigentümerin: Swisscom-Immobilien AG, Olten
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
# Bemerkungen:
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses vom 15.06.2009 bis 24.06.2009 im Büro des Regionalen Betreibungsamtes in Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland, Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 16.45 Uhr / Montag bis 17.45 Uhr.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme für Objekt 1: Bauparzelle 1464 CHF 15'000.00; 2. (332.2) und 3. (332.3) CHF 25'000.00 sowie für 4. (332.4) CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Uerkheim, Postfach, 5040 Schöftland, ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
5312 Döttingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Ignoffo-Lo Greco Salvatore, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 29.11.1967, Freigrabeweg 3, 5312 Döttingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Ignoffo-Lo Greco Caterina, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 29.11.1965, Freigrabeweg 3, 5312 Döttingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5312 Döttingen
Datum der Steigerung: 20.08.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Gemeindehaus Döttingen, Surbtalstrasse 5, 5312 Döttingen
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
15.06.2009 bis: 24.06.2009
Ort der Auflage: Büro des Betreibungsamtes Döttingen, Hauptstrasse 20, 5314 Kleindöttingen
# Eingabefrist:
04.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Döttingen LB Nr. 1578 Plan 42, Freigrabeweg 3, Einfamilienhaus Nr. 1167 und Anteil an Garage Gebäude Nr. 1171
1.96 Aren Gebäudeplatz, Garten
Die Liegenschaft befindet sich an leichter Südwesthanglage in der Wohnzone W2 an der Peripherie der Gemeinde Döttingen.
Das Wohnhaus ist eingebaut in eine Reihe von 5 Einfamilienhäusern.
Das Haus wurde 1996 erbaut, es ist einfach und zweckmässig ausgestattet und befindet sich in gutem Allgemeinzustand.
Betreibungsamtliche Schätzung CHF 488'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 3. bis 5. Rang.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder per Bankcheck (lautend auf eine Schweizer Bank) an die Order des Betreibungsamtes Döttingen, 5314 Kleindöttingen zu leisten. Davon dienen CHF 5'000.00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 45'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Ignoffo-Lo Greco Salvatore, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 29.11.1967, Freigrabeweg 3, 5312 Döttingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Ignoffo-Lo Greco Caterina, Staatsbürgerschaft Italien, geboren am 29.11.1965, Freigrabeweg 3, 5312 Döttingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5312 Döttingen
Datum der Steigerung: 20.08.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: Gemeindehaus Döttingen, Surbtalstrasse 5, 5312 Döttingen
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
15.06.2009 bis: 24.06.2009
Ort der Auflage: Büro des Betreibungsamtes Döttingen, Hauptstrasse 20, 5314 Kleindöttingen
# Eingabefrist:
04.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Döttingen LB Nr. 1578 Plan 42, Freigrabeweg 3, Einfamilienhaus Nr. 1167 und Anteil an Garage Gebäude Nr. 1171
1.96 Aren Gebäudeplatz, Garten
Die Liegenschaft befindet sich an leichter Südwesthanglage in der Wohnzone W2 an der Peripherie der Gemeinde Döttingen.
Das Wohnhaus ist eingebaut in eine Reihe von 5 Einfamilienhäusern.
Das Haus wurde 1996 erbaut, es ist einfach und zweckmässig ausgestattet und befindet sich in gutem Allgemeinzustand.
Betreibungsamtliche Schätzung CHF 488'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 3. bis 5. Rang.
# Bemerkungen:
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder per Bankcheck (lautend auf eine Schweizer Bank) an die Order des Betreibungsamtes Döttingen, 5314 Kleindöttingen zu leisten. Davon dienen CHF 5'000.00 zur Sicherung der Kosten für die Eigentumsübertragung; CHF 45'000.00 werden vollumfänglich an den Zuschlagspreis angerechnet. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
5420 Ehrendingen
# Schuldner/Schuldnerin:
Meier-Weidmann René, geboren am 27.11.1941, Hofrain 21, 5420 Ehrendingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5420 Ehrendingen
Datum der Steigerung: 12.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Gemeindesaal neben Betreibungsamt Gemeindehaus, Dorfstrasse 16, 5420 Ehrendingen
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
22.06.2009 bis: 01.07.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil Dorfstr. 16, 5420 Ehrendingen
# Eingabefrist:
20 Tage nach der Publikation
# Steigerungsobjekte:
GB Ehrendingen Nr. 3016, Plan 61, Parz. 3490
10.85 a Gebäudeplatz und Umgelände, Acker und Wiese, Hofrain 21
1301 Einfamilienhaus, Anbau, Gartenhaus
1094 Sauna, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch.
# Bemerkungen:
Besichtigung des Grundstückes nach Absprache mit dem Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil (Tel. 056 200 77 80)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70‘000.-- in bar oder mittels Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Ehrendingen-Freienwil zu leisten. Davon werden Fr. 10'000.-- für die Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung verwendet. Fr. 60‘000.-- werden vollumfänglich am Kaufpreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Meier-Weidmann René, geboren am 27.11.1941, Hofrain 21, 5420 Ehrendingen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5420 Ehrendingen
Datum der Steigerung: 12.08.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Gemeindesaal neben Betreibungsamt Gemeindehaus, Dorfstrasse 16, 5420 Ehrendingen
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
22.06.2009 bis: 01.07.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil Dorfstr. 16, 5420 Ehrendingen
# Eingabefrist:
20 Tage nach der Publikation
# Steigerungsobjekte:
GB Ehrendingen Nr. 3016, Plan 61, Parz. 3490
10.85 a Gebäudeplatz und Umgelände, Acker und Wiese, Hofrain 21
1301 Einfamilienhaus, Anbau, Gartenhaus
1094 Sauna, Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch.
# Bemerkungen:
Besichtigung des Grundstückes nach Absprache mit dem Betreibungsamt Ehrendingen-Freienwil (Tel. 056 200 77 80)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers im 1. Rang
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 70‘000.-- in bar oder mittels Bankcheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Ehrendingen-Freienwil zu leisten. Davon werden Fr. 10'000.-- für die Sicherung der Kosten der Eigentumsübertragung verwendet. Fr. 60‘000.-- werden vollumfänglich am Kaufpreis angerechnet.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
5070 Frick
# Schuldner/Schuldnerin:
Horni Carlo, von Bärschwil SO, geboren am 10.05.1962, Muespacherstrasse 47, 4055 Basel
# PLZ/Ort der Steigerung:
5070 Frick
Datum der Steigerung: 03.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Hauptstrasse 48, im Saal des Gemeindehauses (1. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
10.08.2009 bis: 19.08.2009
Ort der Auflage: jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Regionalen Betreibungsamt
# Eingabefrist:
30.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Gipf-Oberfrick, Stockwerkeigentum, 148/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Nr. 373 mit Sonderrecht an der 5 1/2 Zimmerwohnung im 2. Ober- und Dachgeschoss des Geb. 53, laut Begr.-Bel. 1613/1995 (mit Aufteilungsplan), Landstrasse 33, 5073 Gipf-Oberfrick
rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
A) Schätzung Stockwerkeigentums-Einheit (GB Gipf-Oberfrick Nr. 373.7) Fr. 430'000.00
B) Schätzung Gesamtliegenschaft (GB Gipf-Oberfrick Nr. 373) Fr. 2'400'000.00
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. und 2. Rang.
# Bemerkungen:
Besichtigung: Der Termin ist beim Betreibungsamt Gipf-Oberfrick (062 865 28 20) anzufragen.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, Fr. 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Regionalen Betreibungsamt Frick, 5070 Frick ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen, bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 1. Oktober 1984 sowie auf die ab 1. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Horni Carlo, von Bärschwil SO, geboren am 10.05.1962, Muespacherstrasse 47, 4055 Basel
# PLZ/Ort der Steigerung:
5070 Frick
Datum der Steigerung: 03.09.2009
# Zeit:
14:00
Lokal: Hauptstrasse 48, im Saal des Gemeindehauses (1. Stock)
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
10.08.2009 bis: 19.08.2009
Ort der Auflage: jeweils werktags während den Büroöffnungszeiten auf dem Regionalen Betreibungsamt
# Eingabefrist:
30.06.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Gipf-Oberfrick, Stockwerkeigentum, 148/1000 Miteigentum an der Liegenschaft Nr. 373 mit Sonderrecht an der 5 1/2 Zimmerwohnung im 2. Ober- und Dachgeschoss des Geb. 53, laut Begr.-Bel. 1613/1995 (mit Aufteilungsplan), Landstrasse 33, 5073 Gipf-Oberfrick
rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
A) Schätzung Stockwerkeigentums-Einheit (GB Gipf-Oberfrick Nr. 373.7) Fr. 430'000.00
B) Schätzung Gesamtliegenschaft (GB Gipf-Oberfrick Nr. 373) Fr. 2'400'000.00
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. und 2. Rang.
# Bemerkungen:
Besichtigung: Der Termin ist beim Betreibungsamt Gipf-Oberfrick (062 865 28 20) anzufragen.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme, Fr. 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Regionalen Betreibungsamt Frick, 5070 Frick ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu bezahlen, bzw. durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen Kreditinstitutes zu leisten (BGE 128 III 468).
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung des Bundesrates vom 1. Oktober 1984 sowie auf die ab 1. Oktober 1997 gültigen Änderungen über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland aufmerksam gemacht.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
5040 Schöftland
# Schuldner/Schuldnerin:
Imboden Irene Heidi, von Unterseen BE, geboren am 26.08.1964, Fluhbachstrasse 443, 4813 Uerkheim
# PLZ/Ort der Steigerung:
5040 Schöftland
Datum der Steigerung: 09.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Mehrzweckgebäude, Teil Feuerwehr, Theorieraum 1. Stock, Breiteweg 4
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
11.08.2009 bis: 20.08.2009
Sonstige Angaben: Grundeigentümerin: Imboden Irene Heidi
# Eingabefrist:
13.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundpfand: GB Uerkheim Nr. 1064, Plan 1, Parzelle 823, 7 1/2-Zimmer-Wohnhaus mit 762 m2 Grundstückfläche, Renovation 2000-2001, Garten mit Schwimmteich, Fluhbachstrasse 443, 4813 Uerkheim (Bilder unter: www.betreibungsamt-ag.ch)
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle
# Bemerkungen:
Besichtigung der Liegenschaft: Montag, 06. Juli 2009, 14.00 Uhr, sowie Mittwoch, 12. August 2009, 10.00 Uhr; jeweils geführte Besichtigung direkt vor Ort.
Der Erwerber hat an der einzigen Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung an der Steigerungssumme CHF 50'000.00 in bar oder ein an die Order des Betreibungsamtes Schöftland ausgestellten Bankcheck (keine Privatchecks) einer Schweizerischen Bank zu leisten, wovon CHF 10'000.00 zur Sicherung der Verwertungskosten dienen.
Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 01. Oktober 1984 aufmerksam.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Imboden Irene Heidi, von Unterseen BE, geboren am 26.08.1964, Fluhbachstrasse 443, 4813 Uerkheim
# PLZ/Ort der Steigerung:
5040 Schöftland
Datum der Steigerung: 09.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Mehrzweckgebäude, Teil Feuerwehr, Theorieraum 1. Stock, Breiteweg 4
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
11.08.2009 bis: 20.08.2009
Sonstige Angaben: Grundeigentümerin: Imboden Irene Heidi
# Eingabefrist:
13.07.2009
# Steigerungsobjekte:
Grundpfand: GB Uerkheim Nr. 1064, Plan 1, Parzelle 823, 7 1/2-Zimmer-Wohnhaus mit 762 m2 Grundstückfläche, Renovation 2000-2001, Garten mit Schwimmteich, Fluhbachstrasse 443, 4813 Uerkheim (Bilder unter: www.betreibungsamt-ag.ch)
Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle
# Bemerkungen:
Besichtigung der Liegenschaft: Montag, 06. Juli 2009, 14.00 Uhr, sowie Mittwoch, 12. August 2009, 10.00 Uhr; jeweils geführte Besichtigung direkt vor Ort.
Der Erwerber hat an der einzigen Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung an der Steigerungssumme CHF 50'000.00 in bar oder ein an die Order des Betreibungsamtes Schöftland ausgestellten Bankcheck (keine Privatchecks) einer Schweizerischen Bank zu leisten, wovon CHF 10'000.00 zur Sicherung der Verwertungskosten dienen.
Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 01. Oktober 1984 aufmerksam.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
5610 Wohlen
# Schuldner/Schuldnerin:
Rushiti-Rodigari Alice, von Fuldera GR, geboren am 24.07.1971, Gaswerkstrasse 17, 5610 Wohlen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5610 Wohlen
Datum der Steigerung: 04.09.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: 5610 Wohlen, Gemeindehaus, 2. Stock Zimmer 206
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
17.08.2009 bis: 26.08.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Wohlen, Gemeindehaus, 1. Stock Zimmer 103
Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft nach telephonischer Vereinbarung unter Tel. 056 619 92 45.
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Wohlen Nr. 1103, Plan 44, Parz. 3147
5,09 Aren Gebäudeplatz, Garten und Umgelände, Gaswerkstrasse, Wohnhaus Nr. 992, Schöpfe Nr. 1206
Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 333'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. bis 4. Rang.
# Bemerkungen:
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55'000.-- in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Bankcheck zu leisten, wovon Fr. 50'000.-- an den Kaufpreis angerechnet und Fr. 5'000.-- für die Eigentumsübertragungskosten verwendet werden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und die Bewilligungsverordnung vom 01. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
Rushiti-Rodigari Alice, von Fuldera GR, geboren am 24.07.1971, Gaswerkstrasse 17, 5610 Wohlen
# PLZ/Ort der Steigerung:
5610 Wohlen
Datum der Steigerung: 04.09.2009
# Zeit:
11:00
Lokal: 5610 Wohlen, Gemeindehaus, 2. Stock Zimmer 206
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
17.08.2009 bis: 26.08.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Wohlen, Gemeindehaus, 1. Stock Zimmer 103
Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaft nach telephonischer Vereinbarung unter Tel. 056 619 92 45.
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Wohlen Nr. 1103, Plan 44, Parz. 3147
5,09 Aren Gebäudeplatz, Garten und Umgelände, Gaswerkstrasse, Wohnhaus Nr. 992, Schöpfe Nr. 1206
Betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 333'000.00
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. bis 4. Rang.
# Bemerkungen:
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von Fr. 55'000.-- in bar oder durch einen von einer schweizerischen Bank ausgestellten Bankcheck zu leisten, wovon Fr. 50'000.-- an den Kaufpreis angerechnet und Fr. 5'000.-- für die Eigentumsübertragungskosten verwendet werden.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 und die Bewilligungsverordnung vom 01. Oktober 1984 aufmerksam gemacht.
5620 Bremgarten
# Schuldner/Schuldnerin:
Heinrich Urs, Wohlerstrasse 19, 5620 Bremgarten
# PLZ/Ort der Steigerung:
5620 Bremgarten
Datum der Steigerung: 25.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Spiegelsaal im 1. Stock des Kellertheaters in Bremgarten, Schellenhausplatz
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
31.08.2009 bis: 09.09.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Bremgarten Oberthorplatz 3 5620 Bremgarten
# Eingabefrist:
20 Tage nach der Publikation
# Steigerungsobjekte:
Zweifamilienhaus
in Bremgarten, Wohlerstrasse 19
LP Nr. 4470, Plan c 31, Wohnhaus Nr. 657
Heinrich Urs, Wohlerstrasse 19, 5620 Bremgarten
# PLZ/Ort der Steigerung:
5620 Bremgarten
Datum der Steigerung: 25.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: Spiegelsaal im 1. Stock des Kellertheaters in Bremgarten, Schellenhausplatz
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
31.08.2009 bis: 09.09.2009
Ort der Auflage: Betreibungsamt Bremgarten Oberthorplatz 3 5620 Bremgarten
# Eingabefrist:
20 Tage nach der Publikation
# Steigerungsobjekte:
Zweifamilienhaus
in Bremgarten, Wohlerstrasse 19
LP Nr. 4470, Plan c 31, Wohnhaus Nr. 657
5074 Eiken
# Schuldner/Schuldnerin:
Fiedler Eberhard, Feldblumenweg 20, 5074 Eiken
# PLZ/Ort der Steigerung:
5074 Eiken
Datum der Steigerung: 26.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: im Gemeindehaus, 2 OG, Saal, Hauptstrasse
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
19.08.2009
Ort der Auflage: Beim Betreibungsamt Eiken in 4332 Stein
Sonstige Angaben: Eigentümer: Fiedler Eberhard, Feldblumenweg 20, 5074 Eiken
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Eiken Nr. 4895, Plan 31, Parz. 4895, 8,92 Aren, Gebäudeplatz, Umgelände, Einfamilienhaus Nr. 517
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 670'000.-
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigeri im 1. + 2. Rang.
Fiedler Eberhard, Feldblumenweg 20, 5074 Eiken
# PLZ/Ort der Steigerung:
5074 Eiken
Datum der Steigerung: 26.09.2009
# Zeit:
10:00
Lokal: im Gemeindehaus, 2 OG, Saal, Hauptstrasse
# Steigerungsbedingungen liegen auf vom :
19.08.2009
Ort der Auflage: Beim Betreibungsamt Eiken in 4332 Stein
Sonstige Angaben: Eigentümer: Fiedler Eberhard, Feldblumenweg 20, 5074 Eiken
# Eingabefrist:
05.08.2009
# Steigerungsobjekte:
GB Eiken Nr. 4895, Plan 31, Parz. 4895, 8,92 Aren, Gebäudeplatz, Umgelände, Einfamilienhaus Nr. 517
Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 670'000.-
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigeri im 1. + 2. Rang.
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